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Förderung für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) beantragen
[Nr.99148318017000 ]
Verfahrensablauf
- Der AUKM - Hauptantrag muss zusammen mit dem Sammelantrag auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen über den Onlinedienst »ANDI - Programm (Agrarförderung Niedersachsen Digital)« eingereicht werden.
- Zusätzlich zu dem Hauptantrag sind die Anlage zur jeweiligen Fördermaßnahme sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen (Beteiligung der UNB, Flächenzuordnungstabelle etc.) abzugeben.
- Bei lagegenauen Fördermaßnahmen (Verpflichtung liegt über den ganzen Zeitraum auf derselben Fläche) sind die Flächen bereits im Jahr der Beantragung in der Flächenübersicht des Sammelantrages zu kennzeichnen.
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Bei allen Anträgen gilt eine Bagatellgrenze von 250 Euro pro Antrag und Fördermaßnahme.
- Erstantrag (E): für 5-jährigen Verpflichtungszeitraum
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Folgeantrag (F):
für die Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung (mind. 1 Jahr),
- 1. zusätzliche Flächen (bis zu 50% von der bereits bestehenden Verpflichtung)
- 2. zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen oder Antrag auf Anpassung für die Restlaufzeit
- Neuantrag (N): für 5-jährigen Verpflichtungszeitraum bei Flächenerhöhung über 50% der bestehenden Verpflichtung
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Sie möchten Zuschüsse für konkrete Verpflichtungen bei der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen in Form von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beantragen? Erfahren Sie hier mehr.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.