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Förderung für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) beantragen
[Nr.99148318017000 ]

Verfahrensablauf

  • Der AUKM - Hauptantrag muss zusammen mit dem Sammelantrag auf Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen über den Onlinedienst »ANDI - Programm (Agrarförderung Niedersachsen Digital)« eingereicht werden.
  • Zusätzlich zu dem Hauptantrag sind die Anlage zur jeweiligen Fördermaßnahme sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen (Beteiligung der UNB, Flächenzuordnungstabelle etc.) abzugeben. 
  • Bei lagegenauen Fördermaßnahmen (Verpflichtung liegt über den ganzen Zeitraum auf derselben Fläche) sind die Flächen bereits im Jahr der Beantragung in der Flächenübersicht des Sammelantrages zu kennzeichnen.
  • Bei allen Anträgen gilt eine Bagatellgrenze von 250 Euro pro Antrag und Fördermaßnahme.
    • Erstantrag (E):  für 5-jährigen Verpflichtungszeitraum
    • Folgeantrag (F):  für die Restlaufzeit der bestehenden Verpflichtung (mind. 1 Jahr),
      • 1. zusätzliche Flächen (bis zu 50% von der bereits bestehenden Verpflichtung)
      • 2. zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen oder Antrag auf Anpassung für die Restlaufzeit
    • Neuantrag (N):  für 5-jährigen Verpflichtungszeitraum bei Flächenerhöhung über 50% der bestehenden Verpflichtung

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Sie möchten Zuschüsse für konkrete Verpflichtungen bei der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen in Form von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beantragen? Erfahren Sie hier mehr.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.