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Förderung für Bildung und Teilhabe von Kindern und jungen Erwachsenen beantragen, wenn ein laufender Leistungsbezug von Kinderzuschlag (BKGG) besteht
[Nr.99107032017006 ]

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, können Sie für Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket empfangen. Dazu zählen Unterstützungen für Angebote in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, Verpflegung in Schulen und Kitas sowie Schülerbeförderung.

Wenn Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Angeboten in Schule, KiTa, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, Verpflegung und Beförderung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Frist

  • 0 — 12 Monat(e)