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Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren beantragen
[Nr.99400345017000 ]

Teaser

Wenn Sie Baumaßnahmen an Bushaltestellen durchführen möchten, können Sie dafür eine Förderung im vereinfachten Verfahren beantragen. Im vereinfachten Verfahren dürfen die Kosten der Maßnahme pro Haltestelle 100.000 Euro nicht übersteigen.

Verfahrensablauf

Eine Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren können Sie für höchstens acht Baumaßnahmen zusammen beantragen

  • Sie prüfen, ob die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen jeweils höchstens 100.000 Euro beantragen oder bei einer Einzelmaßnahme deren Gesamtkosten zwischen 25.000 und 100.000 Euro liegen
  • Sie reichen den Antrag mitsamt aller Nachweise bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres für das Folgejahr bei der zuständigen Behörde ein
  • Falls Unterlagen fehlen, fordert die Behörde diese nach
  • Bei einer positiven Entscheidung der Behörde erhalten Sie im Frühjahr nach Einreichung einen Zuwendungsbescheid
  • Mit Zustellung des Zuwendungsbescheids beginnt der Bewilligungszeitraum, dieser endet am 30.06. des Folgejahres
  • Mit dem Zuwendungsbescheid kann die bewilligte Förderung im Bewilligungszeitraum abgerufen werden

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben