Förderung für das Programm "Gesundheitsforschung - GO-Bio initial" beantragen
[Nr.99400203017000 ]
Teaser
Sind Sie Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler mit vielversprechenden Forschungsergebnissen und rohen, skizzenhaften Verwertungsideen in den Lebenswissenschaften? Die GO-Bio-initial-Förderung könnte Ihr Startpunkt für die weitere Entwicklung dieser Ideen sein.
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren zur Sondierungsphase ist zweistufig. Nutzen Sie für beide Stufen das Portal "easy-Online".
Stufe 1: Projektskizze
- Rufen Sie "easy-Online" auf und reichen Sie darüber Ihre Projektskizze beim Projektträger VDI/VDE-IT ein.
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Die Projektskizze wird im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
- Passfähigkeit zu Themengebiet und Ziel der Fördermaßnahme
- Neuheit und Originalität der Verwertungsidee
- Plausibilität der aufgezeigten Verwertungsperspektive
- Lösungsorientierung und verwertungsbezogene Denkweise der Ideengeberin, des Ideengebers und gegebenenfalls des Teams
- Motivation der Ideengeberin, des Ideengebers und gegebenenfalls des Teams
- Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung, Ihren Antrag einzureichen (Stufe 2)
Stufe 2: Antragstellung
- Rufen Sie "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
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Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus, versehen Sie ihn mit einer qualifizierten elektronischen Signatur und schicken Sie ihn ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Der Projektträger bestätigt Ihnen den Eingang Ihres Antrags.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
- Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag. Wenn sie positiv ausfällt, erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften "GO-Bio initial", vom 26.11.2019
- Änderungsbekanntmachung vom 03.03.2021
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF und "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben