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Förderung für wissenschaftliche Projekte zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa beantragen
[Nr.99148154017000 ]

Teaser

Sie erforschen das deutsche Kulturerbe in den ehemaligen Ostprovinzen des Deutschen Reichs, Ost-, Ostmittel-, Südosteuropa, in der ehemaligen Sowjetunion oder Zentralasien? Dann können Sie eine Förderung durch das Bundesministerium des Innern (BMI) beantragen.

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag auf Förderung auf elektronischem Weg beim Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE).

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BKGE herunter.
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben ihn und scannen Sie ihn wieder ein.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag und die sonstigen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das an das BKGE.
  • Das BKGE begutachtet Ihren Antrag fachlich. Gegebenenfalls schaltet das Bundesministerium des Innern (BMI) weitere Gutachterinnen und Gutachter ein. Das BMI berücksichtigt diese fachlichen Stellungnahmen bei seiner Entscheidung über Ihren Antrag.
  • Das BMI informiert Sie über seine Entscheidung. Danach leitet das BMI Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan.
  • Sie erhalten vom BVA auf elektronischem Weg Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
  • Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben: Weisen Sie beim BVA die Verwendung der Fördermittel nach und legen den Abschlussbericht vor.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Zuständige Stelle

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Hinweise (Besonderheiten)

  • Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
  • Eine weitere Fördermöglichkeit für Projekte der kulturellen Vermittlung und der Erhaltung deutscher Kulturgegenstände gibt es im Rahmen der Kulturförderung nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Diese Förderung können Sie bei den Bundesländern beantragen.

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