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Förderung von hauptberuflichen Fachkräften für anerkannte Betreuungsvereine
[Nr.99148163017001 ]

Teaser

Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die von den anerkannten Betreuungsvereinen wahrzunehmenden Aufgaben.

Verfahrensablauf

Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird die Zuwendung bewilligt und nach Eingang einer Mittelanforderung durch den Betreuungsverein in monatlichen Teilbeträgen ausgekehrt.

Die Landesbetreuungsstelle überwacht die Verwendung der Zuschüsse.

Der entsprechende Verwendungsnachweis ist als Anlage zum jährlichen Tätigkeitsbericht jeweils bis zum 30. Juni des auf die Förderung folgenden Jahres einzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Landesbetreuungsstelle
bei dem Oberlandesgericht Oldenburg
Richard-Wagner-Platz 1,
26135 Oldenburg

  OLGOL-Landesbetreuungsstelle@justiz.niedersachsen.de

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben