Führung einer Vormundschaft durch die Pflegeeltern
[Nr.99126011088001 ]
Teaser
In geeigneten Fällen kann Pflegeeltern die Vormundschaft für das von Ihnen betreute Kind übertragen werden.
Verfahrensablauf
Die Übertragung der Vormundschaft für ein Kind auf dessen Pflegeeltern kann von den Pflegeeltern selbst, von einem Jugendamt, aber auch von anderen Personen (z.B. den Eltern des Kindes) angeregt werden.
Über die Einrichtung einer Vormundschaft und die Übertragung der Vormundschaftsführung auf bestimmte Personen entscheidet das zuständige Gericht. Das Gericht entscheidet bezogen auf den jeweiligen Einzelfall, welche Informationen es für erforderlich hält und welche Personen beteiligt werden sollen. In der Regel wird eine Stellungnahme des Jugendamtes eingeholt.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
An das Amtsgericht (Familiengericht)
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben