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Fahrlehrerlaubnis: Nachweis der Fortbildung nach dem Fahrlehrergesetz
Urheber
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Volltext
Jeder Fahrlehrer hat sich den nach dem Fahrlehrergesetz vorgeschriebenen Fortbildungen zu unterziehen. Die entsprechenden Nachweise sind der zuständigen Behörde vorzulegen
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Auf diesem Wege haben Sie als Fahrlehrer die Möglichkeit, Ihre Fortbildungsbescheinigungen einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Fortbildungbescheinigung
Kosten
Es entstehen keine Gebühren.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landkreis Osnabrück