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Fahrlehrerlaubnis: Nachweis der Fortbildung nach dem Fahrlehrergesetz

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Jeder Fahrlehrer hat sich den nach dem Fahrlehrergesetz vorgeschriebenen Fortbildungen zu unterziehen. Die entsprechenden Nachweise sind der zuständigen Behörde vorzulegen

Teaser

Auf diesem Wege haben Sie als Fahrlehrer die Möglichkeit, Ihre Fortbildungsbescheinigungen einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Fortbildungbescheinigung

Kosten

Es entstehen keine Gebühren.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Landkreis Osnabrück