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Familienerholung - Förderung
[Nr.99041007002000 ]

Teaser

Wenn Sie sich als Familie Ihren wohlverdienten Urlaub finanziell einfach nicht leisten können, hilft Ihnen das Land weiter.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Dort wird geprüft, ob noch Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Es ist zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig an die Träger der Familienerholungsurlaube zu wenden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben