Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen
[Nr.99134042017000 ]
Teaser
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Kinder sowie Ihren Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichern. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Familienversicherung können Sie per Post stellen sowie - bei vielen gesetzlichen Krankenkassen - persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.
- Füllen Sie das Antragsformular Ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus und reichen es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Krankenkasse ein. In der Regel gibt es unterschiedliche Formulare, je nachdem, ob es um die erstmalige Beantragung oder die Überprüfung der Voraussetzungen geht.
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Die Krankenkasse prüft, ob für Sie ein Anspruch auf Familienversicherung besteht und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben