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Fernlehrgänge Mitteilung von wesentlichen Änderungen
[Nr.99131020007001 ]

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Teaser

Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Umstände, die für die Zulassung von

Fernlehrgängen maßgebend sind, hat die Veranstalterin/der Veranstalter

unverzüglich der zus

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben