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Feststellung der Unbedenklichkeit neuer oder veränderter Versicherungsbedingungen von Pensionskassen
[Nr.99142028006000 ]

Teaser

Als Pensionskasse möchten Sie neue Versicherungsbedingungen einführen oder bestehende Versicherungsbedingungen ändern und es liegt keine Genehmigungspflicht vor.

Verfahrensablauf

Um online neue oder geänderte Versicherungsbedingungen bei der BaFin einzureichen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
    • Um für das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden. 
    • Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem "Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht".
  • Wählen Sie das Fachverfahren "Versicherungsaufsicht" aus, laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie Ihre Meldung online ab.
  • Nach Eingang prüft die BaFin Ihre Einreichung. 
  • Sofern die Unbedenklichkeit festgestellt wird, erhalten Sie den Bescheid hinsichtlich Ihrer eingereichten Bedingungen online im Portal oder per Post.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben