Feststellung der Vergütungsstufe beruflicher Betreuerinnen und Betreuer beantragen
[Nr.99602016037000 ]
Teaser
Wenn Sie berufliche/r Betreuer/in sind, haben Sie die Möglichkeit sich in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe einstufen zu lassen.
Verfahrensablauf
Die verbindliche Einstufung in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe können Sie schriftlich oder online beantragen.
- Sie stellen dafür einen Antrag an die/den Präsident/in bzw. die/den Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
- Diesem Antrag fügen Sie die erforderlichen Nachweise (Registrierung, Qualifikation, etc.) bei.
- Der Vorstand des für Sie zuständigen Amtsgerichts prüft den Antrag und erlässt einen Feststellungsbescheid.
Wenn Sie die verbindliche Einstufung online beantragen wollen:
- Sie stellen den Antrag online und laden die erforderlichen Nachweise hoch.
- Der Antrag wird an das für Sie zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- Weitere Informationen, wie und wo Sie den Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Feststellung Ihrer Vergütungsstufe
Onlinedienste
Hinweise (Besonderheiten)
Der schriftliche Antrag ist an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts zu stellen und nicht an die Betreuungsabteilung.
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben