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Feststellung der Vergütungsstufe beruflicher Betreuerinnen und Betreuer beantragen
[Nr.99602016037000 ]

Teaser

Wenn Sie berufliche/r Betreuer/in sind, haben Sie die Möglichkeit sich in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe einstufen zu lassen.

Verfahrensablauf

Die verbindliche Einstufung in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe können Sie schriftlich oder online beantragen.

  • Sie stellen dafür einen Antrag an die/den Präsident/in bzw. die/den Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
  • Diesem Antrag fügen Sie die erforderlichen Nachweise (Registrierung, Qualifikation, etc.) bei.
  • Der Vorstand des für Sie zuständigen Amtsgerichts prüft den Antrag und erlässt einen Feststellungsbescheid.

Wenn Sie die verbindliche Einstufung online beantragen wollen:

  • Sie stellen den Antrag online und laden die erforderlichen Nachweise hoch.
  • Der Antrag wird an das für Sie zuständige Amtsgericht weitergeleitet.

Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts  

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  • Weitere Informationen, wie und wo Sie den Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Feststellung Ihrer Vergütungsstufe

Onlinedienste

Hinweise (Besonderheiten)

Der schriftliche Antrag ist an den/die Präsident/in bzw. den/die Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts zu stellen und nicht an die Betreuungsabteilung.

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben