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Feststellung einer Behinderung beantragen
[Nr.99015004037000 ]

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Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt.

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Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.