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Filmabgabe für Fernsehveranstalter und Programmvermarkter
[Nr.99148082002001 ]
Teaser
Wenn Sie als Fernsehveranstalter oder Programmvermarkter Kinofilme zeigen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Filmabgabe zahlen.
Verfahrensablauf
Sie müssen der Filmförderungsanstalt (FFA) Ihre Nettoumsätze zur Berechnung der Filmabgabe per E-Mail melden.
- Melden Sie sich bei der FFA. Anschließend erhalten Sie ein Merkblatt.
- In der Regel werden in einem Telefonat die weiteren Verfahrensabläufe und Abgabentatbestände besprochen sowie Fragen geklärt.
- Teilen Sie Ihre Daten entsprechend per E-Mail mit.
- Die FFA berechnet die Höhe Ihrer Abgabe.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Bezahlen Sie die Filmabgabe in festgesetzter Höhe oder erteilen Sie der FFA ein SEPA-Lastschriftmandat
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Filmförderungsanstalt (FFA)
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben