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Filmabgabe für Fernsehveranstalter und Programmvermarkter
[Nr.99148082002001 ]

Teaser

Wenn Sie als Fernsehveranstalter oder Programmvermarkter Kinofilme zeigen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Filmabgabe zahlen.

Verfahrensablauf

Sie müssen der Filmförderungsanstalt (FFA) Ihre Nettoumsätze zur Berechnung der Filmabgabe per E-Mail melden.

  • Melden Sie sich bei der FFA. Anschließend erhalten Sie ein Merkblatt.
  • In der Regel werden in einem Telefonat die weiteren Verfahrensabläufe und Abgabentatbestände besprochen sowie Fragen geklärt.
  • Teilen Sie Ihre Daten entsprechend per E-Mail mit.
  • Die FFA berechnet die Höhe Ihrer Abgabe.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Bezahlen Sie die Filmabgabe in festgesetzter Höhe oder erteilen Sie der FFA ein SEPA-Lastschriftmandat

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Filmförderungsanstalt (FFA)

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben