Finanzhilfeberechtigung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung
[Nr.99019028016000 ]
Teaser
Sie möchten als Volkshochschule, Landeseinrichtung oder Heimvolkshochschule Finanzhilfe vom Land erhalten? Dann besteht die Möglichkeit, die Anerkennung hierauf prüfen zu lassen.
Verfahrensablauf
Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung zur Finanzhilfeberechtigung stellen, sollten Sie selbst prüfen, ob Sie als Volkshochschule, Landeseinrichtung oder Heimvolkshochschule den Voraussetzungen des § 3 NEBG entsprechen. Sollte das der Fall sein, empfehlen wir Ihnen sich von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Niedersachsen beraten zu lassen. Hier erhalten Sie auch alle Informationen bezüglich der zu erbringenden Nachweise und Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben