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Finanzhilfeberechtigung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung
[Nr.99019028016000 ]

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Sie möchten als Volkshochschule, Landeseinrichtung oder Heimvolkshochschule Finanzhilfe vom Land erhalten? Dann besteht die Möglichkeit, die Anerkennung hierauf prüfen zu lassen.

Verfahrensablauf

Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung zur Finanzhilfeberechtigung stellen, sollten Sie selbst prüfen, ob Sie als Volkshochschule, Landeseinrichtung oder Heimvolkshochschule den Voraussetzungen des § 3 NEBG entsprechen. Sollte das der Fall sein, empfehlen wir Ihnen sich von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Niedersachsen beraten zu lassen. Hier erhalten Sie auch alle Informationen bezüglich der zu erbringenden Nachweise und Unterlagen.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben