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Fischereischein beantragen
[Nr.99042001012000 ]

Erforderliche Unterlagen

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
  • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • Passbild
  • Personalausweis
  • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
    • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.

Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.

Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.

Onlinedienste

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Die Ausstellung eines Fischereischeins können Sie bei der unteren Fischereibehörde beantragen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt von der zuständigen Gemeinde sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Ausstellung eines Fischereischeins bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes.
  • Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und die gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die Gemeinde den Fischereischein als Lichtbildausweis aus.

Rechtsbehelf

nicht angegeben