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Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Anerkennung
[Nr.99031008016000 ]
Onlinedienste
Teaser
Wer bestimmte Arbeiten an Einrichtungen oder Geräten, die Ozon abbauende Stoffe
enthalten, durchführen will, muss gemäß § 5 Absatz 1
Chemikalien-Ozonschichtverordnung (
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben