Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
[Nr.99013041207000 ]
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Fortführung einer Hilfe über das 18. Lebensjahr hinaus stellen die Jugendlichen beziehungsweise jungen Volljährigen selbst.
Der Pflegekinderdienst beziehungsweise das örtliche Jugendamt kann sie dabei beraten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 41 SGB VIII
Teaser
Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben