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Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
[Nr.99013041207000 ]

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Fortführung einer Hilfe über das 18. Lebensjahr hinaus stellen die Jugendlichen beziehungsweise jungen Volljährigen selbst.

Der Pflegekinderdienst beziehungsweise das örtliche Jugendamt kann sie dabei beraten.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben