Freibeträge für Kind über 18 Jahren beantragen
[Nr.99102002060002 ]
Teaser
Wenn Ihr Kind über 18 Jahre ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderfreibetrag in der Einkommenssteuererklärung beantragen.
Verfahrensablauf
Sie beantragen den Kinderfreibetrag über die Anlage Kind in der Einkommenssteuererklärung. Die Anlage können Sie in Papierform und im Online-Verfahren abgeben.
Wenn Sie die Einkommensteuererklärung online stellen wollen:
- Rufen Sie das Elster-Portal auf und melden Sie sich an.
- Füllen Sie alle notwendigen Formulare aus und hängen Sie benötigte Nachweise an.
- Das zuständige Finanzamt prüft, ob das monatliche Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist.
- Sie erhalten einen Steuerbescheid.
Wenn Sie die Einkommensteuererklärung per Post einreichen:
- Laden Sie die Anlage Kind zusammen mit den anderen erforderlichen Formularen herunter.
- Füllen Sie die Anlage aus und senden Sie alle Unterlagen an das für Sie zuständige Finanzamt.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie ebenfalls in Papierform oder online stellen.
Wenn Sie den Antrag online stellen:
- Rufen Sie das Elster-Portal auf und melden Sie sich an.
- Füllen Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) aus.
- Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und übernimmt die Kinderfreibetragszähler in die ELStAM.
Wenn Sie den Antrag in Papierform einreichen:
- Laden Sie sich den Antrag herunter und füllen diesen entsprechend den Kinderfreibeträgen aus.
- Geben Sie den Antrag persönlich ab oder versenden Sie diesen per Post an das für Sie zuständige Finanzamt.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Online-Verfahren.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben