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Freiwillige Versicherung und freiwillige Zusatzversicherung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung beantragen
[Nr.99157001104002 ]

Teaser

Wenn Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, können Sie sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten absichern. Auch für ehrenamtlich tätige Personen besteht diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf eine freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung formlos per Post, per Fax, per E-Mail per Telefon oder über das Serviceportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau stellen.

Die SVLFG bietet zudem ein Antragsformular für die Zusatzversicherung an:

Wenn Sie die Anmeldung per Post, E-Mail oder Fax vornehmen wollen:

  • Laden Sie das Änderungsformular von der Internetseite der SVLFG herunter und drucken Sie es aus.
  • Schicken Sie das ausgefüllte Änderungsformular an die SVLFG.
  • Sie SVLFG sendet Ihnen einen Bescheid über den Beginn der Versicherung.

Wenn Sie die Anmeldung online vornehmen wollen:

  • Rufen Sie das SVLFG-Serviceportal auf. Im Mediencenter des Serviceportals finden Sie das Antragsformular.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und schicken Sie es über das Serviceportal ab.
  • Die SVLFG sendet Ihnen einen Bescheid über den Beginn der Versicherung.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben