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Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung beantragen
[Nr.99038007017000 ]

Teaser

Wenn Sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig weiterversichern.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung können Sie online oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit stellen.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit und öffnen Sie das Menü. Klicken Sie auf "Alle eServices anzeigen" und dann auf "Freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragen und Unterlagen nachreichen".
  • Laden Sie das für Ihre Tätigkeit passende Antragsformular herunter und füllen Sie es elektronisch aus.
  • Bereiten Sie die nötigen Nachweise vor und laden Sie sie hoch.
  • Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an.
    • Falls Sie kein Benutzerkonto haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Falls Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr wissen, folgen Sie den Schritten auf der Seite "Benutzername vergessen" oder "Passwort vergessen".
    • Alternativ können Sie per Post eine Zugangskennung für das Online-Portal erhalten.
  • Über Ihr Benutzerkonto können Sie Ihren Antrag und alle Nachweise hochladen und an die Agentur für Arbeit übermitteln.
  • Fehlende Unterlagen und Veränderungen können Sie online nachreichen beziehungsweise mitteilen.
  • Sie erhalten einen Bescheid in Ihrem Profil im Bereich "Bescheidablage" - vorausgesetzt, Sie haben der Online-Zustellung zugestimmt.

Alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich stellen:

  • Laden Sie das Formular von der Internetseite der Agentur für Arbeit online herunter und drucken Sie es aus. Alternativ können Sie sich das Formular vor Ort in der Arbeitsagentur abholen.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Geben Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen möglichst persönlich bei der Agentur für Arbeit ab.
  • Sie erhalten Ihren Bescheid per Post. Ihr Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen erfüllt sind, gegebenenfalls auch rückwirkend.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben