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Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall Bekanntgabe
[Nr.99001030126000 ]

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.

Verfahrensablauf

Für die Bekanntgabe müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Als bekannt gegebene Stelle dürfen Sie die Fremdkontrollen durchführen.

Im Ausland ausgestellte gleichwertige Nachweise werden anerkannt.

Die Bekanntgabe kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.