Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Fundmeldung von archäologischen Überresten
[Nr.99033024261000 ]

Verfahrensablauf

Der Fund ist an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege oder an die untere Denkmalschutzbehörde des Fundortes oder die Gemeinde zu richten.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Der Fund von archäologisch bedeutsamen Gegenständen ist anzeigepflichtig. So

könnten immer mal wieder antike Münzen, Keramikscherben, Feuersteinabschläge,

historische M

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Frist

  • 4 Tag(e)
    • Die Anzeige muss spätestens vier Werktage nach Entdeckung des Fundes ausgebracht werden.