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Gültigkeit einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 18e UStG Bestätigung
[Nr.99102007008000 ]

Teaser

Wenn Sie mit Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU handeln möchten, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die einfache und die qualifizierte Abfrage auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern, per E-Mail, per Telefon, per Post, per Telefax, elektronisch per Schnittstelle (XML-RPC-Standard) durchführen.

Online:

  • Rufen Sie das elektronische Formular auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern auf und folgen Sie den Anweisungen.
  • Das Ergebnis wird Ihnen direkt angezeigt.
  • Wenn Sie eine schriftliche Benachrichtigung (amtliche Bestätigungsmitteilung) möchten, müssen Sie das entsprechende Feld anklicken.
  • Sie können das Ergebnis Ihrer einfachen und qualifizierten Abfrage per Bildschirmkopie (Screenshot) auf Ihrem Computer sichern.

Per Post, Telefon oder Fax:

  • Die einfache und die qualifizierte Abfrage können postalisch, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen.
  • Die Antwort erhalten Sie schriftlich.

Per Schnittstelle:

  • Über die sogenannte XML-RPC-Schnittstelle wird Unternehmen die Möglichkeit gegeben, die Prüfung von ausländischen USt-IdNr. in die eigenen Softwaresysteme einzubinden und USt-IdNr. automatisiert abzufragen.
  • Die Einbindung der XML-RPC-Schnittstelle muss durch das Unternehmen in Eigenregie erfolgen und setzt entsprechende Programmierkenntnisse voraus.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern kann hierbei keine Unterstützung oder Hilfe leisten.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben