Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Günstiger Kredit für Investitionen von Unternehmen und Freiberuflern beantragen
[Nr.99148017080000 ]

Teaser

Wenn Sie für Ihr gewerbliches Unternehmen eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen günstigen Kredit mit tilgungsfreien Zeiten beantragen.

Verfahrensablauf

Ihr Antrag auf Förderung wird über Ihre Hausbank/Finanzpartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt.

  • Sie brauchen zuerst einen Finanzierungspartner, über den Sie dann Ihren Antrag bei der KfW stellen. Finanzierungspartner kann eine Bank, Sparkasse oder ein Finanzvermittler sein.
  • Wählen Sie Ihren Finanzierungspartner aus und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wenn Sie einen Finanzierungspartner suchen, können Sie dafür die Online-Beratungsanfrage auf der Internetseite der KfW nutzen.
  • Bereiten Sie Ihren Antrag vor dem Termin mit dem Finanzierungspartner mit dem onlinebasierten KfW-Förderassistenten vor. Gehen Sie dazu auf die Internetseite der KfW und tragen Sie die KfW-Förderassistenten abgefragten Angaben ein. Wenn Sie damit fertig sind, bekommen Sie automatisch eine Zusammenfassung Ihrer Angaben. Drucken Sie die Zusammenfassung aus und nehmen Sie diese zum Beratungsgespräch bei Ihrer Hausbank/ Finanzpartner mit.
  • Im Beratungstermin überprüft Ihr Finanzierungspartner, ob Ihre geplante Maßnahme alle Voraussetzungen erfüllt und ob Sie kreditwürdig sind.
  • Sie füllen den Kreditantrag gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner aus. Ihr Finanzierungspartner informiert Sie, welche weiteren Unterlagen Sie für Ihren Antrag brauchen.
  • Ihr Finanzierungspartner reicht den fertigen Kreditantrag bei der KfW ein. Die KfW prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Förderung.
  • Sie bekommen dann über Ihre Hausbank/ Finanzpartner von der KfW Bescheid, ob Ihr Kredit bewilligt wird.
  • Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab und beginnen Sie mit der Maßnahme. Die KfW zahlt Ihnen den Kreditbetrag auf Anforderung aus.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen, dass Sie das Geld aus dem Kredit vollständig für die Maßnahme ausgegeben haben. Diesen Nachweis reichen Sie Ihrem Finanzierungspartner ein.
  • Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihren Nachweis und leitet diesen an die KfW weiter.
     

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Zuständige Stelle

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben