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Gebäudevermessung beantragen
[Nr.99123006058000, 99123032261000 ]
Teaser
Wenn ein Gebäude fertiggestellt ist, muss es amtlich vermessen und das Ergebnis der Vermessung in den amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters eingetragen werden.
Verfahrensablauf
- Die Gebäudevermessung kann beim örtlich zuständigen Katasteramt des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen ( LGLN ) oder einer in Niedersachsen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem in Niedersachsen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ( ÖbVI ) beantragt werden.
- Wird kein Antrag gestellt und erfährt das Katasteramt z.B. durch einen Ortsvergleich davon, dass ein Gebäude errichtet wurde, wird die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer aufgefordert, einen Antrag zu stellen (Aufforderungsverfahren). Wird der Antrag weiterhin nicht gestellt, gilt der Antrag nach einer Frist von einem Monat als beim zuständigen Katasteramt gestellt.
- Die für die Vermessung notwendigen Unterlagen werden vorbereitet.
- Die Vermessung wird in der Regel angekündigt.
- Das Gebäude wird vor Ort vermessen.
- Es erfolgt die Auswertung und Eintragung in das Liegenschaftskataster.
- Die Eintragung in das Liegenschaftskataster wird der Grundstückseigentümerin, dem Grundstückseigentümer oder der erbbauberechtigten Person bekanntgegeben. Dazu wird ein Auszug der Liegenschaftskarte versandt.
- Der Leistungsbescheid wird erstellt und versandt.
Rechtsgrundlage(n)
Onlinedienste
Zuständige Stelle
nicht angegeben