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Geburt anzeigen
[Nr.99027006261000 ]

Erforderliche Unterlagen

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde n
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister ,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis , Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

Kosten

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Teaser

Sofern Sie ein Kind geboren haben, müssen Sie es unter Umständen bei Ihrem zuständigen Standesamt anzeigen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der Ihr Kind geboren wurde. In der Regel ist dafür das Standesamt zuständig.

Voraussetzungen

  • Die Geburt hat stattgefunden.
  • Die Geburt wird beim zuständigen Standesamt angezeigt.
  • Die Anzeige erfolgt durch eine Person oder Einrichtung, die zur Anzeige verpflichtet ist.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

Bearbeitungsdauer

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die Geburt in der Regel innerhalb weniger Tage beim Standesamt beurkundet.

Verfahrensablauf

Die Geburt wird beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt.

  • Erfolgt die Geburt in einem Krankenhaus oder einer anderen Geburtshilfeeinrichtung, übernimmt diese in der Regel die Anzeige.
  • Erforderliche Unterlagen werden beim Standesamt eingereicht.
  • Das Standesamt prüft die Angaben und die eingereichten Unterlagen.
  • Sofern erforderlich, fordert das Standesamt weitere Angaben oder Unterlagen an.
  • Je nach Einzelfall kann hierfür ein persönlicher Termin erforderlich sein.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Geburt im Geburtenregister beurkundet.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf vorgesehen.