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Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
[Nr.99027006261001 ]
Teaser
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt am Geburtsort des Kindes.
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Die Geburt des Kindes können Sie schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anzeigen.
- Reichen Sie die Geburtsanzeige beim zuständigen Standesamt ein.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das Standesamt weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen nach.
- Das Standesamt verzeichnet die Geburt im Geburtsregister.
Rechtsbehelf
nicht angegeben