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Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
[Nr.99027006261001 ]

Teaser

In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt am Geburtsort des Kindes.

Formulare

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Die Geburt des Kindes können Sie schriftlich oder gegebenenfalls elektronisch anzeigen.

  • Reichen Sie die Geburtsanzeige beim zuständigen Standesamt ein.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert das Standesamt weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen nach.
  • Das Standesamt verzeichnet die Geburt im Geburtsregister.

Rechtsbehelf

nicht angegeben