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Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
[Nr.99027002012001 ]

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Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben