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Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
[Nr.99027002012001 ]
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Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben