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Gefahrgutfahrerprüfung ablegen
[Nr.99028003058000 ]

Teaser

Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung haben.

Verfahrensablauf

Zunächst besuchen Sie einen mindestens 2,5-tägigen Lehrgang bei einem anerkannten Veranstalter.

  • In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
  • Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn die auf den Prüfungsbogen angegebenen Fehlerzahl nicht überschritten wurde.

Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben