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Gemeinsame Marktorganisationen Obst und Gemüse (GMO) Förderung

Verfahrensablauf

Um eine Förderung erhalten zu können, ist die Einreichung eines Beihilfeantrages zwingend erforderlich. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und im Ergebnis erfolgt eine Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Am Anfang dieser Fördermaßnahmen stehen grundsätzlich mindestens 15 Obst- bzw.

Gemüseerzeuger, die sich zusammenschließen. Erfüllt dieser Zusammenschluss

bestimmte Vora

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben