Genehmigung der Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes nach dem Energiewirtschaftsgesetz
[Nr.99050043006000 ]
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen formlosen Antrag stellen, der Angaben zu folgenden Punkten enthält:
- Gebiet des Energieversorgungsnetzes
- Handelt es sich um ein Übertragungs- oder Elektrizitätsverteilernetz?
- Handelt es sich um ein Fernleitungs- oder Gasverteilernetz?
- Handelt es sich um ein Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern?
- Anzahl der Hausanschlüsse
- Anzahl der Anschlüsse an Erzeugungsanlagen
- Ein- und Ausspeisepunkte
- Vorsorge zur Beschaffung von Regelenergie und von Energie für Ausgleichsleistungen
- Maßnahmen zur Behebung von Störungen
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers
Die Entscheidung erhalten Sie schriftlich.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben