Genehmigung der Einführung eines technischen Geschäftsplan bei einer regulierten Pensionskasse oder Genehmigung der Änderung eines technischen Geschäftsplans beantragen
[Nr.99142029006000 ]
Teaser
Sie sind eine Pensionskasse und möchten einen technischen Geschäftsplan neu einführen oder ändern? Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.
Verfahrensablauf
Um elektronisch den Antrag auf Genehmigung der Neueinführung oder Änderung eines Geschäftsplans bei der BaFin zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:
-
Rufen Sie die Melde und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
- Um für das Fachverfahren »Versicherungsaufsicht« Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden.
- Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem »Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht«.
- Wählen Sie das Fachverfahren »Versicherungsaufsicht« aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie diese ab.
- Nach Eingang prüft die BaFin Ihre Einreichung.
- Sie erhalten elektronisch oder postalisch einen Bescheid über Ihren Antrag.
Rechtsgrundlage(n)
§ 233 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 219 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummer 2 und § 12 Absatz 1 Satz 1 VAG; § 234 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 233 Absatz 5 Satz 2, in Verbindung mit § 336 VAG
- § 234 Absatz 6 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 233 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 219 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 9 Absatz 2 Nummer 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 12 Absatz 1 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- § 336 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Anlage zu § 2 Absatz 1 Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben