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Genehmigung einer Ersatzschule beantragen
[Nr.99088017006000 ]
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Wenn Sie eine Ersatzschule errichten und betreiben möchten, benötigen Sie vor Aufnahme des Schulbetriebs eine Genehmigung. Diese müssen Sie rechtzeitig vorher beim zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung beantragen.
Verfahrensablauf
- Es wird empfohlen sich vor der Antragstellung zur Erstberatung mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung telefonisch in Verbindung zu setzen.
- Nachdem die Antragsunterlagen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung eingereicht wurden, überprüft dieses die Vollständigkeit und Richtigkeit der Antragsunterlagen sowie insbesondere die Gleichwertigkeit des Bildungsangebots und erteilt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Genehmigung.
- Falls erforderlich können fehlende Unterlagen nachgefordert werden.
- Bei allen Fragen zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens können Sie sich an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung wenden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 143 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) - Genehmigung
- § 144 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) - Schulische Voraussetzungen der Genehmigung
- § 145 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) - Sonstige Voraussetzungen der Genehmigung
- § 1 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) - allgemeiner Schulbegriff
- § 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) - Bildungsauftrag der Schule
- § 141 Abs. 1 u. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) - Geltung anderer Vorschriften
- § 142 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) - Allgemeines
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben