Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen
[Nr.99080015001000 ]
Teaser
Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung durchführen möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung erfolgt durch die zuständige Luftfahrtbehörde.
Nach Beantragung der Genehmigung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen einer formellen und fachlichen Prüfung unterzogen.
Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen über Ihre Veranstaltung selbstständig an.
Wenn alle Bedingungen erfüllt werden, wird Ihnen nach der Prüfung die Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung erteilt. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Rechtsgrundlage(n)
- § 73 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- § 74 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- § 75 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- § 20 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 24 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
- § 42 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- § 14 Abs. 1 Nr. 3 Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr)
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben