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Genehmigung erhalten, um die Verwaltung eines inländischen Sondervermögens zu übertragen
[Nr.99142045006000 ]

Teaser

Sie benötigen eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um die Verwaltung eines Investmentvermögens auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft zu übertragen.

Verfahrensablauf

Die Genehmigung, das Verwaltungsrecht für ein Investmentvermögen auf eine andere KVG zu übertragen, müssen Sie vor Übertragung über das MVP Portal der BaFin beantragen:

  • Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP Portal an. 
    • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP Portal.
  • Wählen Sie das Fachverfahren "Anzeigeverfahren KAGB - Fonds« aus.
    • Beachten Sie, dass Sie zum Fachverfahren angemeldet sein müssen. Wenn Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie dies in der Rubrik "Fachverfahren" ("Fachverfahren beantragen") nachholen.
  • Wählen Sie "Meldung einreichen" und füllen Sie online den Antrag auf Genehmigung der Übertragung auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft aus.
  • Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie diese Dokumente ausschließlich elektronisch über das MVP Portal an die BaFin.
  • Die BaFin prüft Ihren Antrag hinsichtlich des Vorliegens aller Übertragungsvoraussetzungen und erteilt Ihnen die Genehmigung über das MVP Portal in Form eines PDFDokuments, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Anschließend müssen Sie die Übertragung im Bundesanzeiger sowie im Jahres oder Halbjahresbericht sowie dem im Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Medium bekannt machen.
  • Die Bekanntmachung dürfen Sie erst vornehmen, wenn Sie die Genehmigung der BaFin erhalten haben.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben