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Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Teleradiologie beantragen
[Nr.99006018001002 ]

Teaser

Sie möchten eine teleradiologische Röntgeneinrichtung betreiben oder diese wesentlich ändern? Dann müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Verfahrensablauf

Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb oder die wesentliche Änderung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie an die zuständige Behörde.

Nach Eingang des Antrags sowie der vollständigen Unterlagen prüft die zuständige Behörde, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung vorliegen.

Nach Prüfung des Antrags durch die zuständige Behörde, erhalten Sie die Entscheidung in Form eines Bescheides.

Abschließend wird Ihnen einen Kostenbescheid der zuständigen Behörde übersendet.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben