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Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Personen beantragen
[Nr.99084005001000 ]

Teaser

Wenn Sie Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr befördern möchten, müssen Sie hierfür eine Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Genehmigungsbehörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit und kommt gegebenenfalls bei Fragen auf Sie zu.
  • Es werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen geprüft.
  • Vor der Entscheidung über den Antrag führt die Genehmigungsbehörde ein Anhörungsverfahren mit extern beteiligten Parteien (beispielsweise mit Unternehmen, die bereits Linienverkehr anbieten, Städten, Gemeinden oder auch Landkreisen, Gewerbeaufsichtsbehörden und Industrie- und Handelskammern) durch.  
  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird Ihnen die Genehmigung erteilt und nach Bestandkraft des Bescheides eine Genehmigungsurkunde übermittelt. Die Geltungsdauer der Genehmigung beträgt höchstens zehn Jahre und kann  in bestimmten Fällen auch für einen längeren Zeitraum erteilt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Frist

  • 3 — 12 Monat(e)
    • Die Antragsfrist kann gemäß § 12 Absatz 5 - 7 Personenbeförderungsgesetz zwischen 3 und 12 Monaten variieren.

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