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Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Personen beantragen
[Nr.99084005001000 ]
Teaser
Wenn Sie Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr befördern möchten, müssen Sie hierfür eine Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die Genehmigungsbehörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit und kommt gegebenenfalls bei Fragen auf Sie zu.
- Es werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen geprüft.
- Vor der Entscheidung über den Antrag führt die Genehmigungsbehörde ein Anhörungsverfahren mit extern beteiligten Parteien (beispielsweise mit Unternehmen, die bereits Linienverkehr anbieten, Städten, Gemeinden oder auch Landkreisen, Gewerbeaufsichtsbehörden und Industrie- und Handelskammern) durch.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird Ihnen die Genehmigung erteilt und nach Bestandkraft des Bescheides eine Genehmigungsurkunde übermittelt. Die Geltungsdauer der Genehmigung beträgt höchstens zehn Jahre und kann in bestimmten Fällen auch für einen längeren Zeitraum erteilt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Erlass des MW vom 29.11.2004 zur Beleihung der Landesverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- §§ 1-4 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- § 1 Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefG-KostenV)
- Anlage Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostenV)
- Artikel 3, 5 VO (EG) Nr. 1370/2007
- § 8a Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Frist
- 3 — 12 Monat(e)
- Die Antragsfrist kann gemäß § 12 Absatz 5 - 7 Personenbeförderungsgesetz zwischen 3 und 12 Monaten variieren.