Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten beantragen
[Nr.99093005006000 ]
Teaser
Sie wollen lebende oder tote Tiere und Pflanzen, oder Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus, ein- oder ausführen? Wenn diese unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz CITES, fallen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Verfahrensablauf
Eine Genehmigung zur Ein- und Ausfuhr oder Wiederausfuhr können Sie online oder per Post oder per Mail durch einscannen des unterschriebenen Antrages beantragen.
Wenn Sie die Genehmigung online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite vom Bundesamt für Naturschutz »citesantrag.bfn.de« und folgen Sie den Anweisungen.
-
Dort stehen Ihnen neben der Registrierung zusätzlich verschiedene Serviceleistungen zur Verfügung, zum Beispiel:
- die Übersendung von Nachweisdokumenten gemeinsam mit dem Online Antrag,
- die Auswahl der Zahlungsart und
- die Speicherung des gestellten Antrages in Ihrem Account zur späteren Weiterbearbeitung und die Erstellung von Vorlagen für neue Anträge.
- Wenn alle Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, wird Ihnen diese per Post zugesandt.
- Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid per Post.
Wenn Sie die Genehmigung per Post oder E-Mail beantragen:
- Laden Sie sich das Antragsformular unter »citesantrag.bfn.de« oder https://www.bfn.de/genehmigungen-und-bescheinigungen herunter.
- Füllen Sie es aus und schicken Sie es gemeinsam mit den für die Art des Antrages erforderlichen Nachweisdokumenten per Post oder Scan an das Bundesamt für Naturschutz.
- Wenn alle Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen, wird Ihnen diese per Post zugesandt.
- Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, erhalten Sie einen kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid per Post.