Genehmigung für technische Unterstützung bei kerntechnischen Anlagen im Ausland beantragen
[Nr.99009007006000 ]
Teaser
Wenn Sie technische Unterstützung für kerntechnische Anlagen in bestimmten Staaten leisten möchten, benötigen Sie möglicherweise eine behördliche Genehmigung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben