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Genehmigung für technische Unterstützung bei kerntechnischen Anlagen im Ausland beantragen
[Nr.99009007006000 ]

Teaser

Wenn Sie technische Unterstützung für kerntechnische Anlagen in bestimmten Staaten leisten möchten, benötigen Sie möglicherweise eine behördliche Genehmigung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

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