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Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
[Nr.99063014006000 ]

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Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde einreichen möchten, müssen Sie zunächst die vollständigen  Antragsunterlagen einreichen. Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen.

Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt die Fachbehörden.

Ggf. wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Rechtsgrundlage(n)

Onlinedienste

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)
    • Die Behörde kann die Frist um 3 Monate verlängern, wenn die Prüfung der Unterlagen dies erfordert oder aus Gründen, die dem Antragsteller zuzurechnen sind.

Ansprechpunkt

Landesamt 

Zuständige Stelle

Landesamt