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Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) beantragen
[Nr.99089158001000 ]

Teaser

Wenn Sie einen Auftritt mit pyrotechnischen Gegenständen wie beispielsweise Feuerwerke in Film-, Musical- und Fernsehstätten sowie in Theatern und bei Konzerten planen oder vorführen wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Verfahrensablauf

Die Genehmigung von pyrotechnischen Gegenständen für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden in Fernseh-, Musical- und Filmstätten sowie in Theatern und bei Konzerten können Sie schriftlich und online beantragen. Der Antrag geht bei der zuständigen Behörde ein.

Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen wollen:

-       Nach Antragseingang wird dieser formell geprüft und gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen angefordert.

-       Es findet eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit (Befähigungsschein/Erlaubnis nach SprengG, Effektgeräte, Abstände etc.) statt.

-       Wenn die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen nicht bestanden ist, wird mit dem Pyrotechniker  bzw. der Pyrotechnikerin sowie der antragsstellenden Person über nötige Änderungen gesprochen. Wenn die Prüfung bestanden ist, wird ein Termin zur Erprobung der pyrotechnischen Effekte und/oder feuergefährlichen Handlungen in Anwesenheit des Pyrotechnikers beziehungsweise der Pyrotechnikerin vereinbart.

-       Die Genehmigung unter Vorbehalt wird erteilt.

-       Die Erprobung der Effekte findet statt, ein Abnahmeprotokoll wird vor Ort erstellt. Die Genehmigung ist nun vollständig erteilt.

Wenn Sie die Genehmigung Online beantragen wollen:

-Sie rufen den Online Dienst auf

Sie können ohne eine weitere Anmeldung fortfahren, Sie können sich auch über das Servicekonto Business anmelden. Ihre Die Genehmigung von pyrotechnischen Gegenständen für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und 

Mitwirkenden in Fernseh-, Musical- und Filmstätten sowie in Theatern und bei Konzerten können Sie schriftlich und online beantragen. Der Antrag geht bei der zuständigen Behörde ein.

Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen wollen:

-       Nach Antragseingang wird dieser formell geprüft und gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen angefordert.

-       Es findet eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit (Zulassung Pyrotechniker, Effektgeräte, Abstände et cetera) statt.

-       Wenn die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen nicht bestanden ist, wird mit dem Pyrotechniker  bzw. der Pyrotechnikerin sowie der antragsstellenden Person über nötige Änderungen gesprochen. Wenn die Prüfung bestanden ist, wird ein Termin zur Erprobung der pyrotechnischen Effekte und/oder feuergefährlichen Handlungen in Anwesenheit des Pyrotechnikers beziehungsweise der Pyrotechnikerin vereinbart.

-       Die Genehmigung unter Vorbehalt wird erteilt.

-       Die Erprobung der Effekte findet statt, ein Abnahmeprotokoll wird vor Ort erstellt. Die Genehmigung ist nun vollständig erteilt.

Wenn Sie die Genehmigung Online beantragen wollen:

-Sie rufen den Online Dienst auf

-Sie können ohne eine weitere Anmeldung fortfahren, Sie können sich auch über das Servicekonto Business anmelden. Ihre Unternehmensdaten können dann nach Erstanmeldung aus dem Servicekonto automatisch in den Online Antrag übernommen.

-Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus

- Es müssen für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden, alle notwendigen Unterlagen mit eingereicht werden. Hierfür können Sie Nachweise hochladen.

-Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Rechtsgrundlage(n)

§23 Abs.6 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben