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Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
[Nr.99012106007000, 99012106007001, 99012106007002 ]
Onlinedienste
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Mitteilung nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.
Teaser
Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in
Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich
und kann im Rahme
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben