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Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
[Nr.99012106007000, 99012106007001, 99012106007002 ]

Onlinedienste

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese leitet die Mitteilung nach Prüfung an die untere Bauaufsichtsbehörde zur Bearbeitung weiter.

Teaser

Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in

Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich

und kann im Rahme

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben