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Gesellenprüfung Teil I: Zulassung
[Nr.99065017007002 ]
Teaser
Wer eine Berufsausbildung mit gestreckter Gesellenprüfung absolviert, benötigt für Teil 1 der Gesellenprüfung eine gesonderte Zulassung.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben