Gesellenprüfung: Zulassung - vorzeitig
[Nr.99065017007005 ]
Teaser
Sie können bei entsprechender Leistung frühzeitig zur Gesellenprüfung zugelassen werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der entsprechenden Handwerkskammer (HWK).
Verfahrensablauf
Füllen Sie als Prüfling den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den geforderten Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Über die Zulassung entscheidet der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Im Fall einer Nichtzulassung, entscheidet der Prüfungsausschuss in zweiter Instanz.
Danach werden Sie über Ihre Zulassung und im gegebenen Fall über Ihren Prüfungstermin informiert. Sie erhalten einen Bescheid.
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben