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Gesellenprüfung: Zulassung zur Externenprüfung
[Nr.99065017007004 ]
Teaser
Zur Gesellenprüfung können Sie auch zugelassen werden, wenn Sie mindestens das
Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen
sind, in
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben