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Gesellenprüfung: Zulassung zur Externenprüfung
[Nr.99065017007004 ]

Teaser

Zur Gesellenprüfung können Sie auch zugelassen werden, wenn Sie mindestens das

Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen

sind, in

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben