Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen
[Nr.99058032011002 ]
Teaser
Änderungen in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragenen Gesellschaften sind bei der Handwerkskammer anzeigepflichtig
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 6 Absatz 1 Handwerksordnung (HWO)
§ 19 Handwerksordnung (HWO)
Zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Onlinedienste
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
-
Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Angaben zum Anliegen: Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen beziehungsweise Wechsel bei der Vertretungsbefugnis
Frist
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bearbeitungsdauer
Keine
Rechtsbehelf
nicht angegeben