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Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen
[Nr.99058032011002 ]

Teaser

Änderungen in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragenen Gesellschaften sind bei der Handwerkskammer anzeigepflichtig

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Onlinedienste

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb: 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname 
  • Angaben zum Anliegen: Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen beziehungsweise Wechsel bei der Vertretungsbefugnis

Frist

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bearbeitungsdauer

Keine

Rechtsbehelf

nicht angegeben