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Gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen Anzeige

Teaser

Wer nicht gefährliche Abfälle befördern möchte, hat dies vor Aufnahme der

Tätigkeit der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die Anzeige wird von der

zuständigen Stelle bestä

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben