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Gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen Anzeige
Teaser
Wer nicht gefährliche Abfälle befördern möchte, hat dies vor Aufnahme der
Tätigkeit der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die Anzeige wird von der
zuständigen Stelle bestä
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben