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Gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen Erlaubnis
[Nr.99001013006000 ]
Teaser
Wer gefährliche Abfälle gewerbsmäßig befördern möchte, bedarf einer Erlaubnis
(Beförderungserlaubnis). Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen
Stelle erteilt
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben